Unsere Dienstleistungen
Verkehrswertgutachten
- Gemäß § 194 BauGB sowie ImmoWertV
- Gutachten bei Scheidung / Erbfall
- Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0)
Markt- und Beleihungswertgutachten
- Gem. § 16 PfandBG / § 24 BelWertV
- Im Rahmen der kreditwirtschaftlichen Immobilienbewertung
- Gem. DIAZert oder HypZert(F) möglich
Kurzgutachten
- Gem. BauGB sowie ImmoWertV
- Aktuelle Standards & Verfahren
- Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0)
Mietwertgutachten
- Gem. § 194 BauGB sowie ImmoWertV
- Gutachten bei Scheidung / Erbfall
- Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0)
Marktwertschätzung
- Approximation nach § 194 BauGB sowie ImmoWertV
- Gutachten bei Scheidung / Erbfall
- Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0)
Gutachterliche Stellungnahmen
- Beweissicherung
- Hauskaufberatung / Ankaufsprüfung
- Sachverständige Stellungnahmen und Dokumentationen
Gebäudethermografie
- Wärmebilder mit der Infrarotkamera: Außen- und Innenaufnahmen, bspw. Fassade, Fenster und Leckagen
- Inspektion baulicher Problemstellungen, Energieverluste, Wärmebrücken, Undichtigkeiten, Schimmelursachen
- Kontrolle von Fußbodenheizung
- Zertifizierung: Stufe 2, DIN EN ISO 9712
Rechte & Belastungen
- Erbbaurechte
- Wohnungsrechte
- Nießbrauch- und Altenteilvereinbarungen
- Geh- und Fahrrechte
- Leitungsrechte
- Baulasten und problematische Grundbuchsituationen
Immobilienberatung / Portfoliobewertungen
- Lösungen für problembehaftete Immobilien
- Kaufbegleitung / Immobilieninspektion
- Gutachterliche Einschätzungen & Plausibilisierungen
- Strategische- / Operative Analysen und Beratung
- Markt- & Objektanalysen
Aufmaß, Wohnflächenberechnung & Grundrisserstellung
- Aufmaß mit Ermittlung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung
- Aufmaß mit Ermittlung der Bruttogrundfläche
Hauskaufberatung / Immobilieninspektion
- Kaufbegleitung / Immobilieninspektion
- Modernisierungsberatung /-impulse
- Objekt- & Unterlagenprüfung / Beweissicherung
Baumängel / Bauschäden
- Objektprüfung und Ursachenanalysen
- Beweissicherungen
- Gutachterliche Stellungnahmen
GUTE GRÜNDE FÜR UNS
Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“, „Gutachter“ oder „Experte“ sind nicht gesetzlich geschützt.
Ein Qualitätsgarant ist die Auszeichnung als Diplom-Sachverständiger (DIA). Diese ist an ein mehrjähriges Studium und zahlreiche Grundvoraussetzungen gebunden, die ein Sachverständiger erfüllen muss. Darüber hinaus sind wir nach DIN 17024- sowie TEGoVA-zertifiziert.
Ob Kauf- oder Verkaufsentscheidung, ein Gutachten von diplomierten Immobiliensachverständigen hat Gewicht, beugt Diskussionen vor und sorgt für Klarheit. Viele Sachverständige sind "Einzelkämpfer", ein Team ist hier immer kompetenter und es kann auf mehr Erfahrung zurückgegriffen werden, eine gebündelte Kompetenz. Als anspruchsvoller Eigentümer einer Immobilie wissen Sie, wie bedeutend eine umfassende Sicht auf die Immobilie ist.
Als unbeteiligte Dritte sind wir zur Objektivität verpflichtet und sorgen so für maximale Transparenz. Ihre Interessen sind unser Fokus.
Wir erstellen die Gutachten:
- weisungsfrei
- unabhängig
- gewissenhaft und
- unparteiisch nach § 8 Sachverständigenordnung (SVO)
Es gibt nicht nur den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger (ö. b. u. v.) sondern Jedermann darf sich "Sachverständiger" nennen. Wir haben unser Handwerk studiert an der renommierten Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg. Zusätzlich sind wir studierte und ausgebildete Finanzwirte, Immobilienwirte, Betriebswirte und Immobilienverwalter.
Um immer auf den neusten Stand zu bleiben, sind für uns der Erfahrungsaustausch mit anderen Kollegen und die ständige Fort- und Weiterbildung von höchster Priorität. Dabei schätzen die Kunden und Mandanten die Erfahrung, starke Netzwerke und insbesondere die Leidenschaft für das Thema Immobilie. Wir sind Immobilien-Enthusiasten und analysieren Ihre Immobilie, als wäre sie unsere eigene.
Wir stehen für zertifizierte Qualitätsgutachten - Prüfen Sie, ob das Gutachten alle Ihre Anforderung erfüllt
Der Gutachter-Verband BVS e.V. (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) hat 2018 die sinnvollen Anforderungen an ein Gutachten zusammengestellt. Hier können sowohl private Auftraggeber als auch Experten detailliert überprüfen, ob eine Bewertung die notwendigen Inhalte enthält.
Wir sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Immobiliengutachter. Gerne können Sie vorab das jeweilige Gericht kontaktieren und unsere Akzeptanz prüfen lassen. So können Sie bereits im Vorfeld gewährleisten, dass unser Gutachten auch vom Gericht akzeptiert wird.
Es gibt in Deutschland zwei Systeme welche nebeneinander und vor allem als gleichwert anzusehen sind - hierzu gibt es auch zahlreiche Gerichtsurteile.
Eine öffentliche Bestellung nach §36 GewO durch eine Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Zertifizierung nach DIN ISO 17024 durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle, in unserem Falle die DIAZert in Freiburg - die deutschlandweit führende Zertifizierungsstelle.
Die DIAZert ist die erste durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS nach DIN EN ISO/ IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle in der Immobilienwirtschaft.
Marc Bühler ist zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert für alle Immobilienarten nach DIN EN ISO/IEC 17024 und vor Gericht und Finanzamt anerkannt. Zudem hält er den Titel Recognised European Valuer REV (TEGoVA), dies sind Wertermittler, die berechtigt sind, diesen auch außerhalb Deutschlands anerkannten Titel zu führen. Die Verleihung erfolgt durch die Mitgliedsverbände nach erfolgter Prüfung des Bewerbers im Hinblick auf die fachliche und persönliche Eignung. Die TEGoVA (The European Group of Valuers Associations) ist ein europaweiter Zusammenschluss der Verbände der Immobilienbewerter. Ziel dieses Zusammenschlusses ist die Etablierung von europaweiten Standards in der Immobilienbewertung und die Etablierung einer einheitlichen hohen Qualifikation der Sachverständigen und deren kontinuierliche Weiterbildung. Die von den REV's zu beachtenden EUROPEAN VALUATION STANDARDS sind im so genannten „Blue Book" zusammengefasst, das in wesentlichen Inhalten mit dem „Red Book" der RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) übereinstimmt.
Möchten Sie ein Immobiliengutachten (Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB oder Kurzgutachten), eine Gutachterliche Stellungnahme oder eine Hauskaufberatung/Immobilieninspektion für Ihre Immobilie beauftragen?
Wir sind Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung.
Die Expertise von uns Immobiliengutachtern ist in allen Bereichen der Immobilienbewertung gefragt. Im Immobilienbereich ist ein Wertgutachten zur objektiven und genauen Einschätzung des Verkehrswerts unerlässlich. Wir erstellen Beleihungswertgutachten und Verkehrswertgutachten anhand normierten / standardisierten Verfahren. Selbstverständlich sind für unsere Arbeit konkrete Behördenanfragen und die Prüfung des Grundstücksmarktberichts der Stadt unerlässlich.
Handelt es sich bei Ihrem Objekt um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Dreifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder um ein Mehrfamilienhaus? Möchten Sie Ihre Immobilie kaufen oder verkaufen? In jedem Falle empfiehlt es sich, einen diplomierten Immobiliengutachter für die Marktwertermittlung bzw. Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB zu konsultieren.
Wollen Sie also Ihre Immobilie bewerten und suchen einen Immobiliengutachter der Ihnen ein fundiertes Wertgutachten erstellt, dann kontaktieren Sie uns gerne. Bitte beachten Sie, dass die Immobilienbewertung, insbesondere wenn Sie ihr Haus verkaufen oder ihre Wohnung verkaufen möchten, unbedingt ein regionaler Experte die Werteinschätzung durchführen sollte. Dabei geht eine Immobilienwertermittlung weit über die Bewertung eines Maklers (die dieser oft kostenlos anbietet) weit hinaus. Ziehen Sie also einen Immobilienverkauf durch einen Immobilienmakler in Erwägung, sollte dieser weitreichende Kenntnisse im Rahmen der Bewertung von Immobilien vorweisen können.
Wir sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie TEGoVA (The European Group of Valuers Associations) zertifizierte Immobiliengutachter DIAZert (LF) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten und sind von zahlreichen Gerichten akzeptiert. Häufig benötigen unsere Auftraggeber ein Immobiliengutachten für das Familiengericht, Nachlassgericht oder Betreuungsgericht - wir helfen Ihnen weiter.
Ein Gespräch mit dem Immobiliengutachter lohnt immer. Oft sind es kleine Impulse von uns, die tausende Euro an Lehrgeld für Fehler einsparen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass hier oftmals an der falschen Stelle gespart wird. Gerade bei Schenkungen und dem vorweggenommenen Erbe gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten um "Steuern zu steuern". Auch bei Hauskaufberatungen und Immobilieninspektionen haben wir schon zahlreiche Existenzen bewahrt und vor teuren Fehlern gewarnt.
Ein telefonisches Erstgespräch ist kostenfrei - worauf warten Sie?
Wir sind Ihr Partner und arbeiten eng mit Ihrem Steuerberater, Anwalt oder Bankberater zusammen.